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Externer Datenschutz­beauftragter.

Datenschutz nach Art. 37 DSGVO — praxisnah, kostengünstig, ohne die Risiken einer internen Lösung. Ich übernehme für Ihren Mittelstand die gesetzlich vorgeschriebenen DSB-Aufgaben, reduziere Haftungsrisiken und entlaste Ihre Mitarbeiter. Unabhängig, mit klarer Sprache, geprüfter Erfahrung — und einer fairen Pauschalvergütung ab 150 € netto/Monat.

Bereits ab 20 Mitarbeitern Pflicht.

Bereits ab 20 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Je nach Branche — z. B. Markt- und Meinungsforschung — gilt die Pflicht sogar unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt es sich, einen externen DSB zu beauftragen.

Vorteile der externen Lösung

  • Geringere Gesamtkosten

    Keine Gehalts-, Aus- und Weiterbildungskosten — bis zu 70 % Ersparnis gegenüber interner Lösung.

  • Spezialwissen ab Tag 1

    TÜV-, CIPP/E- und BvD-zertifiziert; kontinuierlich auf Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.

  • Volle Unabhängigkeit

    Weisungsfrei und ohne interne Interessen- oder Rollenkonflikte.

  • Flexibel kündbar

    Kein Sonderkündigungs­schutz wie beim internen DSB nach § 6 IV BDSG.

  • Berufshaftpflicht inklusive

    Beratungsfehler sind versichert — das Risiko trägt nicht allein Ihr Unternehmen.

Mein Beratungsansatz

Getreu dem Motto: So wenig wie möglich – so viel wie nötig. Klare Prioritäten, gesetzliche Anforderungen schnell umsetzen, Haftungsrisiken wirksam reduzieren — bei geringem zeitlichen Aufwand für Sie.

Ich bin kein Jurist, sondern Datenschutz-Praktiker. Sie bekommen von mir keine langen Gesetzestexte, sondern klare Handlungsempfehlungen.

Intern oder extern? Der direkte Vergleich.

Sieben Entscheidungs­kriterien, an denen sich die beiden Modelle sichtbar unterscheiden.
Kriterium Interner DSB Externer DSB 5C
Kosten p. a. Gehalt + Schulungen + Tools + Software Ersparnis bis zu 70 %
Fachwissen Aus-/Fortbildung erforderlich, Aufbauphase TÜV · CIPP/E · BvD — ab Tag 1 einsatzbereit
Sonderkündigungs­schutz § 6 IV BDSG: Kündigung schwer, gilt + 1 Jahr Vertrag mit klarer Laufzeit, jederzeit beendbar
Unabhängigkeit Interessenkonflikte mit anderen Rollen möglich Weisungsfrei, neutrale Perspektive
Vertretung Urlaub und Krankheit selbst organisieren Stellvertretung über BvD-Netzwerk geregelt
Haftung Unternehmen trägt Risiko (beschränkte Arbeitnehmer­haftung) Berufshaftpflicht für Beratungsfehler
Aufwand für Sie Recruiting, Onboarding, kontinuierliche Pflege Schlüsselfertig — Sie konzentrieren sich aufs Kerngeschäft

Werte richtwertbezogen; reale Kosten und Konditionen je nach Unternehmens­größe, Branche und Aufwand individuell.

Leistungen.

Acht Bausteine, die ein vollwertiges DSB-Mandat ausmachen — gesetzliche Pflichten und praktische Begleitung im Unternehmensalltag.
01

DSB-Bestellung

Offizielle Bestellung mit Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde inklusive dokumentierter Erreichbarkeit.

02

Bestandsaufnahme

Ist-Analyse aller Verarbeitungstätigkeiten, technischer und organisatorischer Maßnahmen — Schwachstellen und Maßnahmenplan.

03

Verfahrens­verzeichnis

Aufbau und Pflege gemäß Art. 30 DSGVO — übersichtlich, prüfbar, jederzeit auskunftsbereit.

04

AVV & TOM

Auftrags­verarbeitungs­verträge nach Art. 28 DSGVO und technisch-organisatorische Maßnahmen prüfen und dokumentieren.

05

Schulungen

Verständliche Online- und Vor-Ort-Trainings mit Nachweis, Verpflichtung auf Datengeheimnis inklusive.

06

DSFA & Meldewesen

Datenschutz-Folgen­abschätzung bei Risiko­verfahren, 72-Stunden-Meldung bei Datenpannen, Krisen­begleitung.

07

Behörden­kontakt

Ansprechpartner für die Aufsichts­behörde — Anfragen, Prüfungen, Beanstandungen — Sie bleiben außen vor.

08

Betroffenen­anfragen

Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchs­anfragen koordiniert und fristgerecht beantwortet (Art. 15 ff. DSGVO).

Für wen ich arbeite.

Unterschiedliche Organisationen, gleiche Anforderung: rechtssicherer Datenschutz mit überschaubarem Aufwand.
KMU

Kleine & mittlere Unternehmen

Ab 20 Mitarbeitern besteht Bestellpflicht. Sie sparen Recruiting und Weiterbildung — und erhalten ab Tag 1 einen zertifizierten Experten zum kalkulierbaren Pauschalpreis.

e.V.

Vereine & Verbände

Mitglieder­daten schützen, ehrenamtliche Mitarbeiter entlasten, Bußgelder vermeiden. Schlanke Basis-Paketierung speziell für Vereine ab 20 datenverarbeitenden Personen (§ 38 BDSG).

Start-ups

Auch ohne Bestellpflicht: Datenschutz von Anfang an als Wettbewerbs­vorteil. Vertrauen bei Investoren und B2B-Kunden — schnell zur DSGVO-Konformität, ohne Ressourcen vom Kerngeschäft abzuziehen.

Reisebranche

Reiseveranstalter, Reisebüros und OTAs verarbeiten besonders sensible Daten — Pass, Geburtsdatum, teils Gesundheits­angaben — und übermitteln laufend an Hotels, Airlines und Versicherer im In- und Ausland. Branchen­schwerpunkt mit Erfahrung in GDS-Systemen, Auftrags­verarbeitung und Drittland­transfer.

Pauschalpreis

Transparente Monats­pauschale — keine versteckten Stundenabrechnungen.

48h

Kurze Wege

Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.

Zertifiziert

TÜV Rheinland · IAPP CIPP/E · Mitglied im BvD e. V.

§

Versichert

Berufshaftpflicht für Beratungsfehler — Risiko nicht allein bei Ihnen.

Bußgelder.

Der maximale Bußgeldrahmen liegt bei einem schweren Verstoß bei 4 % des Umsatzes oder 20 Mio. Euro — je nachdem welcher Betrag höher ist. Ähnlich wie im Straßenverkehr gibt es in Deutschland einen Bußgeldkatalog für Datenschutzverstöße. Berücksichtigt werden Unternehmensgröße, Schweregrad, Verschulden und Wiederholung.

Umsatz Schweregrad (1–14,4) Verschulden Zuschlag Wiederholung Bußgeld (ca.)
1 Mio. €1025 %0 %34.000 €
2 Mio. €1050 %50 %125.000 €
5 Mio. €1050 %0 %208.000 €

Beispielhafte Berechnungen. Konkrete Verfahren der Aufsichtsbehörden können davon abweichen.

Das größte Ungemach droht von allem, was von außen sichtbar ist.

Darum kümmern wir uns zuerst:

Die Website Ihres Unternehmens
Die Social-Media-Präsenzen
Alle Direktmarketing­maßnahmen
Videoüberwachung (falls vorhanden)
Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Das Bewerber­management

In 3 Schritten zum effizienten Datenschutz.

1

Erstkontakt

  1. Kostenlose Erstberatung
  2. Angebot
  3. Abschluss Geschäftsbesorgungsvertrag
2

Onboarding

  1. Benennung als Datenschutzbeauftragter
  2. Meldung bei der Aufsichtsbehörde
  3. Kick-Off-Meeting
3

Laufende Betreuung

  1. Jour fixe (z. B. quartalsweise)
  2. Kontinuierliche Verbesserung
  3. Audits

Häufige Fragen.

Was Mandanten in der Regel vor Vertragsschluss wissen wollen.
Wie schnell kann ich Sie als DSB benennen?

In der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erstgespräch: Angebot, Geschäfts­besorgungs­vertrag, schriftliche Bestellung, Meldung bei der zuständigen Aufsichts­behörde. Für Start-ups häufig auch unter 30 Tagen DSGVO-konform aufgestellt.

Was kostet das genau — gibt es versteckte Kosten?

Nein. Sie zahlen eine monatliche Pauschale, alle Standardleistungen sind enthalten. Nur ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Vor-Ort-Schulungen, umfangreiche DSFA-Projekte) werden gesondert berechnet — immer nach vorheriger Freigabe. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).

Welche Vertragslaufzeit muss ich eingehen?

Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende. Im Gegensatz zur internen Bestellung greift kein gesetzlicher Sonderkündigungs­schutz (§ 6 IV BDSG) — Sie behalten Planungs­sicherheit und Flexibilität.

Was passiert bei einer Datenpanne?

Sie erreichen mich umgehend per Telefon oder E-Mail. Innerhalb der 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO unterstütze ich bei der Bewertung, der Meldung an die Aufsichts­behörde und ggf. der Information der Betroffenen.

Brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?

Bestellpflicht ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personen­bezogene Daten verarbeiten (§ 38 BDSG). Außerdem bei systematischer Überwachung im großen Umfang oder Verarbeitung besonderer Daten­kategorien (Art. 37 DSGVO). Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Pflicht eindeutig.

Bin ich gegen Beratungsfehler abgesichert?

Ja. Ich verfüge über eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Vermögens­schäden aus Beratungs­fehlern. Sie tragen das Risiko nicht alleine — anders als beim internen DSB, der nur eingeschränkt arbeitnehmer­haftet.

Sprechen wir persönlich.

30 Minuten Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich. Wir klären, ob und wie ich Ihrem Unternehmen helfen kann.